Der AGMAV-Vorstand
Alle Vorstände haben eine Unterseite
mit Infos und Kontaktdaten
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Der AGMAV-Vorstand wird gemäß der Satzung gebildet aus den Vorsitzenden und ersten Stellvertretenden Vorsitzenden der Regionen und weiteren 7 Mitgliedern, die in der Vollversammlung gewählt werden. In den AGMAV Vorstand kann zudem nach MVG.Wü § 54 c Abs. 3 eine weitere Person zugewählt werden.