MVG-Recht
Für die MAV-Arbeit ist es hilfreich, bereits getroffene Entscheidungen der Kirchengerichte zu kennen. Wir unterscheiden verschiedene Kirchengerichte.
Das Kirchengericht für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten in Württemberg hat sich auf Antrag von Mitarbeitervertretungen und Dienststellenleitungen mit Streitigkeiten zu befassen, sich um eine gütliche Einigung zu bemühen und Entscheidungen zu fällen. Grundlage für die Bildung und die Tätigkeit des Kirchengerichts bildet das MVG.Wü (§§ 56 ff.)
Es handelt sich dabei um ein zweistufiges Verfahren:
- Einigungsgespräch: Termin mit den Beteiligten, evtl. Beistand und dem/der vorsitzenden Richter/in Das Einigungsgespräch ist nichtöffentlich.
- Kammertermin: Zusätzlich mit den beisitzenden RichterInnen von Dienstgeber-
und Dienstnehmerseite
Zu den Entscheidungen des Kirchengerichts für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten in Württemberg sind die Beschlüsse des Kammertermins hier zu finden:
Beschlüsse des Kirchengerichts
Gemäß § 63 MVG.Wü kann Beschwerde gegen ein ergangene Entscheidung beim Kirchengericht der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) eingelegt werden.
Auch andere Gliedkirchen können das Kirchengericht der EKD anrufen. Rechtsprechung der MVG-Kirchengerichte (Kirchengerichtshof) der Evangelischen Kirche Deutschlands hier Link
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