Arbeitskreis Jugend- und Auszubildendenvertretung
Alle wichtigen Infos, hilfreiche Links und Kontakt
Schwerpunktthemen des Arbeitskreises
- Erfahrungsaustausch und Vernetzung
- Gute Ausbildungsbedingungen (Bedingungen, Praxisanleitung, JAV-Arbeit)
- Veränderung von Ausbildungsrichtlinien
- Forderung nach echten Mitbestimmungsrechten für JAVen
- Öffentlichkeitsarbeit der JAV

Ansprechpartner:
Sebastian Jakob
Stiftung Tragwerk
73230 Kirchheim unter Teck
Tel.: 0157 59117473
Martin Auerbach
Siftung Jugendhilfe:aktiv
73728 Esslingen
Tel.: 0176 5548 1338
Schwerpunktthemen des Arbeitskreises
- Erfahrungsaustausch und Vernetzung
- Gute Ausbildungsbedingungen (Bedingungen, Praxisanleitung, JAV-Arbeit)
- Veränderung von Ausbildungsrichtlinien
- Forderung nach echten Mitbestimmungsrechten für JAVen
- Öffentlichkeitsarbeit der JAV
Die Stellung der JAV ist im MVG.Wü deutlich schlechter geregelt, als im Betriebsverfassungsgesetz. Hier eine Gegenüberstellung:
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Die Fortbildung für Jugend- und Auszubildenden-Vertreter*innen
im Karl-Kloss-Heim wurde leider mangels Teilnehmer*innen gecancelt.
AK-Treffen
Der Arbeitskreis trifft sich an den folgenden Terminen jeweils von 10:00 - 16:00 Uhr
04.04.2025
14.11.2025
2026
im Theodor-Rotschild-Haus in Esslingen
Anmeldungen
Hier können sich Interessierte MAV-Mitglieder mit einer E-Mail für die Aufnahme in den Verteiler des Arbeitskreises anmelden:
Jugend- und Auszubildendenvertretung
(§ 49 MVG.Württemberg)
Jugendliche, Auszubildende sowie andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Zwecke der Berufsausbildung beschäftigt werden, können gemäß § 10 Abs. 2 Buchst. b) MVG.Wü nicht in eine Mitarbeitervertretung gewählt werden. Dies hat seinen Grund vor allem darin, dass ihre Ausbildungszeit regelmäßig kürzer als eine reguläre Amtszeit einer Mitarbeitervertretung ist. Die Interessen dieser Beschäftigtengruppe sind deshalb durch eine gesonderte Vertretung zu repräsentieren.
Die Interessenvertretung der Jugendlichen und Auszubildenden hat die Aufgabe, die besonderen Belange der Jugendlichen und der Auszubildenden über die MAV gegenüber der Dienststellenleitung zu artikulieren und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass diese im Rahmen der MAV-Arbeit angemessen und sachgerecht berücksichtigt werden. "Die Jugend- und Auszubildendenvertretung nimmt die Interessen der Jugendlichen und Auszubildenden in der Dienststellen wahr und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Insbesondere hat sie Maßnahmen bzw. Angelegenheiten im Interesse der Jugendlichen und Auszubildenden bei der Mitarbeitervertretung zu beantragen, die die Mitarbeitervertretung, sofern sie sie für berechtigt hält, bei der Dienststellenleitung vertreten soll." - so heißt es in den Ausführungsbestimmungen des OKR zu § 49 MVG.Wü.
Die gewählte Vertretung der Jugendlichen und Auszubildenden ist kein eigenes Organ neben der Mitarbeitervertretung; sie wird jedoch von dieser in Angelegenheiten beratend hinzugezogen, die die Interessen der jugendlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Auszubildenden sowie der weiteren zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten betreffen. Die JAV hat keine Mitbestimmungs- und Mitberatungsrechte wie die MAV und kann auch keine Dienstvereinbarungen mit der Dienststellenleitung abschließen.
Es gilt daher der Grundsatz:
Wahrnehmung der Rechte sowie Anträge an Dienststellenleitung immer über MAV!
Arbeitshilfe
(momentan keine)
Hilfreiche Links