Arbeitskreis Behindertenhilfe
Der Arbeitskreis Behindertenhilfe BTHG
Allgemeine Infos
Das neue Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz = BTHG) stellt seit Anfang des Jahres alle Akteure vor die Aufgabe, die Neuregelungen in die fachliche Praxis umzusetzen. Dabei sind auch die Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aktiv gefordert.
Anlässlich dieser vielfältigen Herausforderungen hat der AGMAV Vorstand beschlossen einen Arbeitskreis Behindertenhilfe einzusetzen. Der Arbeitskreis richtet sich an alle MAVen in deren Einrichtungen das Bundesteilhabegesetz eine Rolle spielt, das sind neben den Einrichtungen der Behindertenhilfe zum Beispiel auch Einrichtungen der Sozialpsychatrie.
Aktuelle Termine
Der Arbeitskreis trifft sich an den folgenden Terminen
30.06.2023
01.12.2023
2024
Am 30.06.2023 und 01.12.2023 treffen wir uns im CVJM Stuttgart.
Aktuelle Themen
- In welcher Form wird sich das BTHG auf die bisherigen Arbeitsverhältnisse in den Einrichtungen auswirken?
- Werden die Träger umstrukturiert, um die Vorgaben des BTHG umsetzen zu können?
- Wird die sog. Wettbewerbsklausel in § 124 SGB IX den Druck zur Kostensenkung im Personalbereich auslösen?
- Wie wirkt sich das BTHG auf die Mitbestimmung in den Betrieben aus?