Das neue Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz = BTHG) stellt seit Anfang des Jahres alle Akteure vor die Aufgabe, die Neuregelungen in die fachliche Praxis umzusetzen. Dabei sind auch die Mitarbeitervertretungen in den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aktiv gefordert.
Der Arbeitskreis trifft sich an den folgenden Terminen
22.07.2022 12.12.2022 09:30 bis 14:00 Uhr (CVJM Stuttgart)