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Kirchliches Arbeitsrecht auf dem Prüfstand



Kirchenrechtliche Privilegien unter der Lupe

Beitrag vom 24. März 2022


Koalitionspartner müssen Wort halten!

Kirchliches dem staatlichen Arbeitsrecht angleichen!

Die Ampel-Koalition hat sich in den Koalitionsvertrag geschrieben, dass sie gemeinsam mit den Kirchen prüfen wollen, inwieweit das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen werden kann.

Die Abschaffung der kirchenrechtlichen Privilegien hinsichtlich des Arbeitsrechts, der betrieblichen Mitbestimmung und der Unternehmensmitbestimmung sind längst überfällig.

Die Bundeskonferenz (Buko) hat in ihrer Vollversammlung beschlossen, den Verantwortlichen der Koalition einen Brief zu schreiben und deutlich zu machen, dass die Bundeskonferenz bei dieser Prüfung einbezogen sein muss.

Beigefügt sind Beispiele, die den Verantwortlichen in der Regierung zu den Themen „Betriebliche Mitbestimmung“, „Unternehmensmitbestimmung“ und „Kirchliche Anforderungen der beruflichen Mitarbeit in Kirche und ihrer Diakonie“ die Schieflage im kirchlichen Arbeitsrecht aufzeigen und verdeutlichen.

Offener Brief an Bundesminister Heil und Fraktionen

Als bundesweiter Zusammenschluss vertritt die Bundeskonferenz die Interessen der rund 650.000 Beschäftigten der Diakonie.

Seit vielen Jahren fordert die Buko, gemeinsam mit den diakonischen Beschäftigten und der Gewerkschaft ver.di, die Stärkung der Arbeitnehmerinnenrechte und der betrieblichen Mitbestimmung in kirchlichen und diakonischen Betrieben.

Mehr Schein als Sein!
Kaum Verbesserungen seit Verbandsempfehlung

Die Unternehmensmitbestimmung wurde 2017 für den Bereich diakonischer Einrichtungen als Verbandsempfehlung erlassen.

Ab einer Größe von 500 Mitarbeitenden wurde die Beteiligung der MAVen im Aufsichtsgremium empfohlen.

Die Wirkung einer solchen Empfehlung wurde von der Bukondeskonferenz der Mitarbeitendenvertretungen (buko) von Anfang an angezweifelt.
In einer bundesweiten Umfrage wurde dies bestätigt:
Eine Empfehlung bringt nicht mehr Beteiligung und Mitbestimmung.

Diakonische Sozialunternehmen verhalten sich wie alle anderen Unternehmen auch. In einigen gibt es schon lange eine Form der Partizipation, in anderen wird die Beteiligung der Beschäftigten für überflüssig erachtet. Insbesondere bei den großen Konzernen, wie Agaplesion mit 20.000 Mitarbeiter*innen und dem Christliche Jugenddorf Deutschland mit über 9.000 Mitarbeitenden sucht man vergebens danach.

Als Spitzenorgan der Mitarbeitervertreter*innen hat die Bundeskonferenz in einem offenen Brief an die Synode der EKD die gesetzgebenden Gremien aufgefordert, sich dieses Themas auch in der Konsequenz der von ihr erlassenen Kundgebungen aus dem Jahr 2011 erneut anzunehmen.

In weltlichen Unternehmen wurde die Mitbestimmung in Aufsichtsgremien bereits vor 70 Jahren gesetzlich verankert. Höchste Zeit, dass dies auch für die Sozialunternehmen der Diakonie verbindlich geregelt wird.

Offener Brief der Buko an die Synode

Pressemitteilung der Buko