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Hinweisgeberschutzgesetz



Rolle der MAV

Beitrag vom 11. September 2023


Whistleblowing und Mitbestimmung

Wer ist wann und wie geschützt?

Seit Juli 2023 ist das neue Gesetz in Kraft. Welche Aufgaben hat die MAV? Hat sie grundsätzlich mitzubestimmen? Wenn nicht immer, wann aber doch?

Die Fragen rund um das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind vielfälftig.
Der BUND-Verlag als Fachverlag - nicht nur für Betriebsräte - veröffentlichte unlängst dazu sowohl in seinen Zeitschriften "Arbeitsrecht im Betrieb" als auch in "Computer und Arbeit" Aufsätze dazu.


In der Diakonie Württemberg gilt jedoch nicht das Betriebsverfassungsgesetz, sondern das Mitarbeitervertretungsgesetz Württemberg (MVG-Wü). Insofern sind die Tipps zur Mitbestimmung nur und unbedingt vergleichend zu nutzen. Das heißt, sofern es bei uns im MVG.Wü eine gleichlautende Formulierung wie im Betriebsverfassungsgesetz gibt, kann der Tipp entsprechend auch bei uns Anwendung finden. Wir empfehlen die Podcastreihe des Bund-Verlages (bund-verlag.de) zum Hinweisgeberschutzgesetz.
In sieben kurzen Episoden werden die wichtigsten Fragen beantwortet.
Podcast zum HinSchG