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Arbeitsrecht / Arbeitsrechtliche Kommission


Themen rund um die AVR Württemberg, allgemeine staatliche Gesetzgebung
und Rechtsprechungen sowie zum MVG.Württemberg

Die Arbeitsrechtliche Kommission Württemberg

Mit dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG) vom 27. Juni 1980 hat die Landessynode für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg den Kirchen zugestandenen Recht Gebrauch gemacht, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln und die Mitbestimmung der Mitarbeiterschaft bei der Regelung des Kirchlichen Arbeitsrechtes durch die Bildung einer paritätisch aus Mitarbeiter- und Dienstgebervertretern zusammengesetzten Arbeitsrechtlichen Kommission eingeführt.

Durch das ARRG hat die Landessynode die Arbeitsrechtsregelung vollständig an die Arbeitsrechtliche Kommission - Landeskirche und Diakonie Württemberg - bzw. bei unüberwindlichen Meinungsverschiedenheiten, die zu keiner Beschlussfassung führen, einem Schlichtungsausschuss übertragen. Für die Mehrheit der diakonischen Beschäftigten in Württemberg (etwa 38.000 Mitarbeitende) gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien Württemberg (AVR-Württemberg).

Das Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG): Download PDF

Nach § 2 des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes vom 27. Juni 1980 ist für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Württemberg die Arbeitsrechtliche Kommission für die Ordnung und Fortentwicklung der arbeitsrechtlichen Bedingungen der privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haupt- und Nebenberuf und der nicht beamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl bei den Dienststellen der Landeskirche, der Kirchenbezirke, Kirchlichen Verbände sowie der Kirchengemeinden als auch bei den Mitgliedseinrichtungen des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Württemberg e. V. zuständig.

Zusammensetzung der Arbeitsrechtlichen Kommission Württemberg:Web-Link

Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission Württemberg: Web-Link

Die AVR-Württemberg als Webbook: Web-Link

Der Schlichtungsausschuss nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG)

Das Letztentscheidungsrecht über Anträge der Arbeitsrechtlichen Kommission, über die kein Beschluss zustande gekommen ist, bzw. über Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission, gegen die Einwendungen erhoben worden sind, liegt bei einem Schlichtungsausschuss nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz, der aus einer oder einem Vorsitzenden und acht Beisitzerinnen und Beisitzern gebildet wird.

Beschlüsse des Schlichtungsausschusses nach dem ARRG: Web-Link

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland

Für etwa 8.000 der diakonischen Beschäftigten in Württemberg gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland.
Über das Arbeitsrecht und die Arbeitsvertragsrichtlinien berät die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland, die ihren Sitz in Berlin hat. Sie besteht aus je 12 Vertreter/innen der Arbeitgeberseite (Vorstände diakonischer Einrichtungen) und 12 Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite (Mitarbeitende der Diakonie) Anmerkung: Nach der aktuellen Ordnung der ARK-DD sind die Sitze der Arbeitnehmerseite in dieser Kommission durch Gewerkschaften und Mitarbeiterverbände zu besetzen. Die AGMAV kritisiert, dass die Besetzung der Kommission durch diese Ansammlung von „Splittergruppen“ keinerlei Rückbindung an die Basis ermöglicht. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dadurch nicht die erforderlichen Einflussmöglichkeiten auf die Tarifsetzung, geschweige denn, die erforderliche Mächtigkeit. Web-Link zur Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland.

Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland werden in Rundschreiben veröffentlicht: Web-Link

Die aktuelle Fassung der Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland könnt ihr hier herunterladen: Web-Link

 

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