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AVR-WÜRTTEMBERG / TVöD - Teil II

Rund um die Einstellung

Grundlage des Arbeitsverhältnisses einer jeden Mitarbeiterin bzw. eines jeden Mitarbeiters ist der Arbeitsvertrag. Der Inhalt der Arbeitsverträge in der Diakonie in Württemberg richtet sich in den meisten Fällen nach den AVR-Württemberg – Erstes Buch -, die dem TVöD nachgebil- det sind. Hier sind die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses, die gegen- seitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner im Einzelnen gere- gelt.

In der Fortbildung AVR-Wü – Teil II wollen wir sämtliche Regelungen in den AVR-Württemberg anschauen, die mit der Einstellung und der Aufnahme des Arbeitsverhältnisses, mit dem Abschluss und der Form des Arbeitsvertrages zusammenhängen. Die MAV kann ihren gesetzlichen Auftrag nur erfüllen und für die Einhaltung der AVR-Württemberg auf der betrieblichen Ebene eintreten, wenn sie deren Inhalt kennt und sicher ist im Umgang mit den verschiedenen Regelungen

Themen

  • Fragen rund um die Einstellung
    - Mitbestimmung der MAV bei Einstellung und Eingruppierung
    - Welche Informationen und Unterlagen benötigt die MAV, um ihre Rechte wahrzunehmen?
  • Unterschiedliche Beschäftigungsarten in diakonischen Einrichtungen
    - Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ArbeitnehmerInnen)
    - LeiharbeitnehmerInnen
    - Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, PraktikantIn- nen
    - Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Der Arbeitsvertrag
    - Abschluss und Form des Arbeitsvertrages
    - Welche tariflichen Regelungen gelten?
    - Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber?
    - Der befristete Arbeitsvertrag
  • Hauptpflichten und Nebenabreden im Arbeitsvertrag
  • Die Wirkung von Dienstvereinbarungen in das Einzelarbeitsverhältnis

Die Rolle der MAV:

  • Die Zuständigkeit der MAV für die Arbeitsbedingungen auf der betrieblichen Ebene im Unterschied zur Zuständigkeit der AGMAV bzw. der Gewerkschaft ver.di für die AVR-Württemberg/TVöD.
  • Die kollektiv-rechtlichen Interessen der MAV im Unterschied zu den persönlichen Interessen einzelner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Kursnummer:
32 / 2025

Termin:
03.11. - 05.11.2025

Ort:
Evangelische Tagungsstätte Löwenstein
Altenhau 57
74245 Löwenstein

Kursleitung:
Thomas Schreiber
Evelyn Wasser

Kosten:
910 € (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung, inkl. MwSt.)

Teilnehmer/innen:
Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits aneinem Kurs MVG.Wü Teil Iund AVR I teilgenommen haben, in deren Einrichtung AVR-Wü/TVöD angewendet wird.

AGMAV Fortbildung 32/2025

Buchungsformular

Kursnummer: 32/2025

Thema: AVR-WÜRTTEMBERG / TVöD - Teil II - Rund um die Einstellung

Termin: 03.11. - 05.11.2025

Seminarort: Evang. Tagungsstätte Löwenstein

Seminargebühr: 910 €

 

Teilnehmer/in
Dienstadresse
Rechnungsadresse
Arbeitsrechtsgrundlage
 
Essen
Kinderbetreuung
Für Fahrgemeinschaften
Datenschutz
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
 

Im Preis enthalten sind Seminargebühr, Unterkunft und
Vollverpflegung für die gesamte Seminardauer.

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