Die vorliegende Fortbildung baut auf den Kenntnissen der Fort- bildung Eingruppierung Teil I auf, mit den rechtlichen Grundla- gen und der Systematik der Eingruppierung sind wir daher be- reits bestens vertraut.
Anhand von Fallbeispielen wollen wir verschiedene Tätigkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen diakonischer Einrichtun- gen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 – Entgeltord- nung (VKA) der AVR-Württemberg – Erstes Buch - eingruppie- ren. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf die Tätigkeits- beschreibung, die als Grundlage für die tarifgerechte Eingrup- pierung die Tätigkeit in einzelne Arbeitsvorgänge aufgliedert.
Die Schwerpunktthemen:
Beteiligungsrechte der MAV bei der Eingruppierung
Systematik der Eingruppierung und Bildung von Arbeits-
vorgängen
Eingruppierungsübungen, Fallbeispiele zur Eingruppie- rung nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1- Ent- geltordnung (VKA)
Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche
Die Rolle der MAV:
Die kollektiv-rechtlichen Interessen der MAV bei der Eingrup- pierung im Unterschied zu den persönlichen Interessen einzel- ner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Praktische Übungen:
Anhand von Fallbeispielen wollen wir Grundlagen zur Handha- bung der Eingruppierungsvorschriften vermitteln bzw. Ihre Kenntnisse vertiefen.
Nur für AVR-Wü/TVöD-Anwender*innen
Kursnummer: 31 / 2025
Termin: 22.10. - 24.10.2025
Ort: Kloster Heiligkreuztal Am Münster 11 88499 Heiligkreuztal
Kursleitung: Martin Nestele Stefan Thiergärtner
Kosten: 910 € (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung, inkl. MwSt.)
Teilnehmer/innen: Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem Kurs MVG.Wü Teil I und an der Fortbildung Ein-gruppierung I teilgenommen haben und in deren Einrich-tung AVR-Wü/TVÖD angewendet wird.
Hinweis: In der im historischen Stil liebevoll restaurierten Tagungsstätte verfügen leider nicht alle Zimmer über inte-grierte Nasszellen. Dafür stehen komfortable Etagenduschen und Sanitäranlagen bereit.
AGMAV Fortbildung 31/2025
Buchungsformular
Wir brauchen deine Einverständnis
Für das Bereitstellen von Web-Formularen sind Cookies bzw. die Einverständnis zur Übertragung von Daten erforderlich. Für Funktionen wie Web-Schriften / Youtube-Videos u.a. wird die IP-Adresse an Google-Server übermittelt.