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Das Mitbestimmungsrecht der MAV bei Eingruppierungen dient im Wesentlichen einer Richtigkeitskontrolle, so dass hierdurch gesichert ist, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter korrekt eingruppiert sind und entsprechendes Entgelt erhalten.
Die Mitarbeitervertretung kann ihre Aufgabe jedoch nur dann richtig wahrnehmen, wenn sich die Mitarbeitervertreterinnen und –vertreter in der komplexen Materie des Eingruppierungsrechtes auskennen und die Vorschriften richtig anwenden können.
Die Fortbildung vermittelt die rechtlichen Grundlagen und Systematik der Eingruppierung. Anhand von Übungen und Fallbeispielen gewinnen wir Sicherheit bei der Anwendung der Eingruppierungsmerkmale mit ihren zum Teil unbestimmten Rechtsbegriffen.