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Arbeitszeit / TVÖD - Teil I

Grundlagen des Arbeitszeitrechts

Das Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeit gehört zu den alltäglichen Aufgaben einer MAV und ist mehr denn je von großer praktischer Bedeutung.

Die Fortbildung soll die rechtlichen Grundlagen des Arbeitszeitrechts und der Dienstplangestal-tung nach den AVR-Württemberg - Erstes Buch - und dem Arbeitszeitgesetz vermitteln und so die Mitarbeitervertretungen in die Lage versetzen, das Mitbestimmungsrecht zur betrieblichen Arbeitszeitgestaltung verantwortungsbewusst und sicher auszuüben.

Themen

  • Grundlagen des Arbeitsrechts
    - Regelmäßige Arbeitszeit
    - Mehrarbeit / Überstunden
    - Pausen und Ruhezeiten
    - Sonn– und Feiertagsarbeit
    - Schichtarbeit
    - Arbeitszeit bei Krankheit und Urlaub
  • Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft
  • Umsetzung in der betrieblichen Praxis
  • Mitbestimmung der MAV bei der Arbeitszeit

Die Rolle der MAV:

  • Das Mitbestimmungsrecht der MAV nach § 40 Buchst d) MVG.Wü im Spannungsfeld zwischen den Interessen der Dienststellenleitung und der Mitarbeiterschaft.

Praktische Übungen:

  • Fallbeispiele
  • Eigene Beispiele aus dem betrieblichen Alltag

Kursnummer:
07 / 2024

Termin:
03.07.2024 – 05.07.2024

Ort:
Hohenwart Forum
Schönbornstr. 25
75181 Pforzheim-Hohenwart

Kursleitung:
Sonja Brösamle
Thomas Schreiber

Kosten:
810 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)

Teilnehmer/innen:
Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem Kurs MVG.Wü Teil I teilgenomen haben, in deren Einrichtung AVR-Wü/TVÖD angewendet wird.

AGMAV Fortbildung 07/2024

Buchungsformular

Kursnummer: 07/2024

Thema: ARBEITSZEIT / TVöD I - Grundlagen des Arbeitszeitrechts

Termin: 03.07.2024 – 05.07.2024

Seminarort: Hohenwart Forum

Seminargebühr: 810 €

 

Teilnehmer/in
Dienstadresse
Arbeitsrechtsgrundlage
Privatadresse (freiwillige Angabe)
 
Essen
Kinderbetreuung
Datenschutz
Anmelde- und Teilnahmebedingungen
 

Im Preis enthalten sind Seminargebühr, Unterkunft und
Vollverpflegung für die gesamte Seminardauer.