Die Digitalisierung hat die Arbeit der MAV deutlich verändert. Die
Pandemie hat hierbei als Verstärker agiert und die Mitarbeitervertreter*innen wurden in das digitale Zeitalter katapultiert, ob sie es
wollten oder nicht.
In dieser Fortbildung wollen wir gemeinsam überlegen, wann Digitalisierung hilfreich und sinnvoll ist, wo eventuelle Gefahren lauern und welche Voraussetzungen erforderlich sind um gute digitale MAV-Arbeit zu machen.
Inhalte
Wie hat sich die MAV-Arbeit durch die Digitalisierung verändert? Welche Haltung haben wir dazu?
Welche Beschlüsse muss die MAV fassen?
MAV-Sitzungen in Form einer Videokonferenz, sinnvoll oder rechtsfreier Raum?
Rechtssichere Beschlüsse in den digitalen Sitzungen, welche Voraussetzungen sind unabdingbar?
Digitalisierung und Datensicherheit, was kann und muss die MAV im Blick haben?
Sitzungen im häuslichen Umfeld und was ist mit der Schweigepflicht?
Umgang mit Software, die auch geeignet ist zu überwachen.
Welche Sicherheiten kann die MAV für die Beschäftigten erreichen? Und wie?
Digitale Werkzeuge kennen- und einsetzen lernen. Wo sind
Chancen, aber auch Risiken?
Fragen in der Diskussion:
Welche Ausstattung braucht die MAV und die einzelnen MAV-Mitglieder?
Wie sollte die Geschäftsordnung der MAV angepasst werden?
Wie können Daten gesichert und dennoch für alle zugänglich
gemacht werden?
Geht die Entwicklung zum papierlosen MAV-Büro und wenn ja, wie?
Die Rolle der MAV:
Tragen wir den Fortschritt mit oder treten wir als „Bremser“ auf? Wie sieht Mitbestimmung in der Arbeitswelt 4.0 aus?
Kursnummer: 06 / 2025
Termin: 10.03. – 12.03.2025
Ort: Stift Urach Bismarckstr. 12 72574 Bad Urach
Kursleitung: Martin Mohr Susanne Haase
Kosten: 910 € (inkl. Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung)
Teilnehmer/innen: Mitglieder von Mitarbeitervertretungen