SuE Tarifabschluss: Übernahme in die AVR-Württemberg/I
MEHR BRAUCHT MEHR: Für die Aufwertung der sozialen Arbeit auch in der Diakonie
Beitrag vom 9. Dezember 2022
Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommision
Am 9.12.2022 hat die AK Württemberg die Übernahme des Tarifergebnisses vom 18. Mai 2022 in die AVR-Württemberg Buch I beschlossen.
Rückwirkend zum 1.07.2022 erhalten alle Beschäftigten, die in den S-Tabellen eingruppiert sind, alle verhandelten Zulagen ausgezahlt. Die Auszahlungen sind damit offiziell frei gegeben.
Eine Auswahl der Ergebnisse:
- Die bisherige Heimzulage wird zur Wohnzulage und wird von 61,36 € auf 100 € erhöht.
- Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a erhalten eine neue Zulage in Höhe von 130 € monatlich. In den Entgeltgruppen S 11b bis S 12 sowie S 14 oder S 15 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 6 bekommen Sozialarbeiter*innen und Heilpädagog*innen eine Zulage von 180 €.
- Die SuE-Zulage ist auf Wunsch der/des Beschäftigten kalenderjährlich bis zu einem Umfang, der einem Arbeitstag bzw. zwei Arbeitstagen entspricht, im Verhältnis 1:1 in Zeit umzuwandeln.
- Die Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst werden am 1. Oktober 2024 an die teilweise kürzeren Laufzeiten im sonstigen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angeglichen.
- Die geprüften Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) werden in die Entgeltgruppe S 8a eingruppiert.
- Beschäftigte der Entgeltgruppen S 8a, S 8b, S 9 und S 11a, die als Praxisanleiter*in in der Ausbildung von Erzieher*innen, von Kinderpfleger*innen, von Sozialassistent*inne oder von Heilerziehungspfleger*innen mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer Gesamttätigkeit tätig sind, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70 € monatlich.
- Höhere Eingruppierung für Schulsozialarbeiter*innen durch die Aufnahme in die Protokollerklärung Nr. 12 als schwierige Tätigkeit.
- Die Tabellenwerte der Entgeltgruppe S 9 werden ab dem 1. Oktober 2024 erhöht.
Die Fristen für ggf. notwendige Antragstellungen wurden durch die verzögerte Umsetzung angepasst
Regenerationstage in die AVR-Württemberg übernommen
Bestandteil des Aufwertungsergebnisses sind die zwei jährlichen Regenerationstage.
Diese kommen als echte Entlastung nun auch den Beschäftigten in der Diakonie Württemberg im SuE Bereich zugute.
Die Regenerationstage und andere Bestandteile des SuE, die nicht unter die Tarifautomatik fallen wurden von der Arbeitgeberseite nicht in Frage gestellt
Die zwei Regenerationstage aus dem Jahr 2022 können auch noch im Jahr 2023 genommen werden. Wenn sie aus dringenden betrieblichen Gründen nicht genommen werden können, können die Tage bis spätestens 30.9. 2024 genommen werden.
Es wurden verlängerte Fristen vereinbart, die der verzögerten Zustellung des Tarifergebnisses Rechnung tragen.
Die Beschäftigten, die Teile ihre SuE-Zulage in weitere 2 Regenerationstage umwandeln wollen, können dies bis zum 30.Juni 2023 geltend machen
Die Beschäftigten, die jetzt noch nicht in den SuE-Tabellen sind und sich dafür entscheiden in die SuE-Tabellen (Anlage C) übergeleitet zu werden, können dies bis 30.9.2023 beantragen
Für die Beschäftigten, für die sich aufgrund der Veränderungen in der Entgeltordnung eine höhere Entgeltgruppe ergibt, können dies ebenfalls bis zum 30.9.2023 beantragen.
zum Beschlusstext der AK Württemberg
Zum Tarifergebnis SuE bei ver.di im einzelnen
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