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Änderungen der Stufenlaufzeit im Sozial- und Erziehungsdienst zum 1. Oktober 2024

Die TVöD Tarifeinigung zum Sozial- und Erziehungsdienst vom Mai 2022 wurde zeit- und inhaltsgleich in unsere AVR-Württemberg – Erstes Buch – (TVöD) übernommen.
Wesentliche Bestandteile wie z.B. die SuE-Zulage oder die Einführung der Regenerationstage wurden bereits umgesetzt. Ein weiterer Bestandteil des Tarifabschlusses tritt zum 1.Oktober 2024 in Kraft:
Die besonderen Regelungen zu den verzögerten Stufenlaufzeiten der SuE-Entgeltgruppen werden abgeschafft und die Stufenlaufzeiten den allgemeinen Stufenlaufzeiten angepasst.

Zum 1. Oktober 2024 wird in den SuE-Entgeltgruppen Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2 und Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe erreicht.
Auch die verzögerten Stufenlaufzeiten der Entgeltgruppe S8b Fallgruppe 1 und 2 werden abgeschafft und an die allgemeinen Stufenlaufzeiten angepasst.

Für alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in den Entgeltgruppen S2 bis S18 gilt ab 1. Oktober 2024

Stufe 1 bei Einstellung (wenn nicht einjähriges Berufspraktikum oder praxisintegrierte Ausbildung bzw. Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung)

Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1

Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2

Stufe 4 nach 3 Jahren in Stufe 3

Stufe 5 nach 4 Jahren in Stufe 4

Stufe 6 nach 5 Jahren in Stufe 5

Nicht nur für neu eingestellte Beschäftigte gelten die Neuregelung.
Auch für bereits beschäftigte Kollege*innen ergeben sich zum 1.Oktober 2024 folgende Änderungen:

Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppen 1 (....mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten) oder 2 (Meister*innen), die am 1. Oktober 2024 in der Stufe 4 eine Stufenlaufzeit von mehr als vier Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 5 zugeordnet.

Die Stufenlaufzeit beginnt in dieser Stufe neu zu laufen.

Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppen 1 oder 2, die am 1. Oktober 2024 in der Stufe 5 eine Stufenlaufzeit von mehr als fünf Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 6 zugeordnet; die Stufenlaufzeit beginnt in dieser Stufe neu zu laufen.

Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind und die am 1. Oktober 2024 in Stufe 2 eine Stufenlaufzeit von mehr als zwei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 3 zugeordnet; die Stufenlaufzeit beginnt in dieser Stufe neu zu laufen.

Beschäftigte, die nach dem Teil B Abschnitt XXIV der Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA) eingruppiert sind und die am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet; die Stufenlaufzeit beginnt in dieser Stufe neu zu laufen.

Bisher war für die Beschäftigten der Entgeltgruppe S4 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 3 und für Beschäftigte der Entgeltgruppe S 8b bei Tätigkeiten der Fallgruppe 3 (Beschäftigte in der Tätigkeit von...), die Stufe 4 Endstufe.

Wenn die betreffenden Beschäftigten am 1. Oktober 2024 in Stufe 4 eine Stufenlaufzeit von mehr als vier Jahren absolviert haben, werden sie zum 1. Oktober 2024 der Stufe 5 zugeordnet; die Stufenlaufzeit beginnt in dieser Stufe neu zu laufen.

Das Mitbestimmungsrecht der MAV bei der Eingruppierung nach § 42 Buchstabe c) MVG.Württemberg erstreckt sich auch auf die Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe.
Daher ist die MAV im Sinne der Richtigkeitskontrolle bei der Festlegung der neuen Stufenzuordnung zu beteiligen.

Änderung der Tabellenwerte für die Entgeltgruppe S9

Ebenfalls zum 1. Oktober 2024 werden die Tabellenwerte für Beschäftigte in der Entgeltgruppe S9 erhöht. Diese betragen mit der Tariferhöhung des TVöD-Abschlusses:

Stufe 1              3.439,30

Stufe 2              3.671,40

Stufe 3              3.935,15

Stufe 4              4.325,50

Stufe 5              4.694,75

Stufe 6              4.979,60

 

Zusammengefasst im Flugblatt von ver.di Download PDF