Die vorliegende Fortbildung baut auf den Kenntnissen der Fort- bildung Eingruppierung Teil I auf, mit den rechtlichen Grundla- gen und der Systematik der Eingruppierung sind wir daher be- reits bestens vertraut.
Anhand von Fallbeispielen wollen wir verschiedene Tätigkeiten aus den unterschiedlichsten Bereichen diakonischer Einrichtun- gen nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1 – Entgeltord- nung (VKA) der AVR-Württemberg – Erstes Buch - eingruppie- ren. Dabei legen wir besonderes Augenmerk auf die Tätigkeits- beschreibung, die als Grundlage für die tarifgerechte Eingrup- pierung die Tätigkeit in einzelne Arbeitsvorgänge aufgliedert.
Die Schwerpunktthemen:
Beteiligungsrechte der MAV bei der Eingruppierung
Systematik der Eingruppierung und Bildung von Arbeits-
vorgängen
Eingruppierungsübungen, Fallbeispiele zur Eingruppie- rung nach den Tätigkeitsmerkmalen der Anlage 1- Ent- geltordnung (VKA)
Durchsetzung der rechtlichen Ansprüche
Die Rolle der MAV:
Die kollektiv-rechtlichen Interessen der MAV bei der Eingrup- pierung im Unterschied zu den persönlichen Interessen einzel- ner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Praktische Übungen:
Anhand von Fallbeispielen wollen wir Grundlagen zur Handha- bung der Eingruppierungsvorschriften vermitteln bzw. Ihre Kenntnisse vertiefen.
Kursnummer: 20 / 2025
Termin: 02.06. - 04.06.2025
Ort: Stift Urach Bismarckstr. 12 72574 Bad Urach
Kursleitung: Stefan Thiergärtner Martin Nestele
Kosten: 910 € (Seminargebühren, Unterkunft und Verpflegung, inkl. MwSt.)
Teilnehmer/innen: Mitglieder von Mitarbeitervertretungen, die bereits an einem Kurs MVG.Wü Teil I und an der Fortbildung Ein-gruppierung I teilgenommen haben und in deren Einrich-tung AVR-Wü/TVÖD angewendet wird.
AGMAV Fortbildung 20/2025
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