Arbeitsschutz in Corona-Zeiten
Unterstützung holen!
Beitrag vom 01. Oktober 2022
Arbeitsschutz aktuell
Tipps zum Arbeitsschutz in Corona-Zeiten
Ab 01.10.2022 tritt die neue Arbeitsschutzverordnung in Kraft!
Ver.di fasst in dem Flugblatt die wichtigsten Infos zusammen.
Der Gesetzestext als pdf Download
Informationen der Berufsgenossenschaft
Auf der Homepage der Berufsgenossenschaft findet sich alles Wichtige zum Arbeitsschutz, Unterstützung für Versicherte und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Dabei sind auch Infos speziell für unterschiedliche Branchen zu finden, z.B. Pflege, Kliniken, Berufliche Rehabilitation und Werkstätten.
Corona-Hotline
BGW-Hotline 040 20207 1880erreichbar:
Montag - Donnerstag: 7.30 - 16 Uhr
Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr
Telefonische Krisenberatung für BGW-Versicherte
Die telefonische Krisenberatung ist ein Angebot zur Frühintervention durch erfahrene Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Unbürokratisch und kostenlos können bis zu fünf Termine telefonischer Einzelberatung à 50 Minuten in Anspruch genommen werden. Das jetzige Angebot richtet sich an alle BGW-Versicherten, die durch die besonderen Bedingungen am Arbeitsplatz im Zuge der Corona-Pandemie in eine psychische Krisensituation kommen. Sie können sich direkt an die BGW wenden.
Die richtige Maske bei der Arbeit
Es gibt unterschiedliche „Masken“. Welche Maske in welcher Situation bei der Arbeit zu tragen ist, muss der Arbeitgeber mit einer Gefährdungsbeurteilung feststellen. Die MAV bestimmt dabei mit – Die MAV ist ebenso bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen nach § 40 Absatz b MVG.Wü zu beteiligen. Zudem empfiehlt auch die gesetzliche Unfallversicherung Tragezeitbegrenzungen. Das hängt u.a. auch mit der Schwere der Arbeit zusammen. Selbstverständlich muss man auch bei dieser Frage die Expertise durch den Betriebsarzt/ die Betriebsärztin hinzuziehen. Die BGW stellt eine Handlungshilfe zur Maskenfrage insbesondere bei Pflege- und Betreuungstätigkeiten zur Verfügung. Bei den FAQ der BGW findet man für viele Bereiche weitere Informationen zu Masken.
Info zu Masken/ Übersicht:
Einfache Mund-Nase- Bedeckungen sog. Community Masken und medizinische Gesichtsmasken sog. OP-Masken dienen in erster Linie der Minderung einer Tröpfchen Freisetzung und der Minderung der Kontaktberührung mit Mund und Nase. Sie dienen vorwiegend dem Fremdschutz anderer Personen. Während FFP Schutz-Masken ohne Ausatemventil sowohl dem Eigenschutz- als auch dem Fremdschutz dienen. Eine Übersicht der Schutzmasken und der Nutzung innerhalb und außerhalb des Gesundheitswesens ist auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu finden.
Info zu Tragezeitbegrenzungen:
Benutzung von Atemschutzgeräten
DGUV Regel 112-190
Um das Infektionsrisiko der Beschäftigten in den Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen zu reduzieren, ist in vielen Bereichen das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich. Dies führt für die Kolleginnen und Kollegen zu besonderen Belastungen. Das Tragen von Mund- und Nasen-Schutz erhöht den Atemwiderstand, so dass Herz und Lunge weniger effektiv arbeiten können. Der Arbeitgeber muss für die Beschäftigten genügend Schutzmaterial, auch zum Wechseln zur Verfügung stellen. Er muss ebenso einen Ausgleich für die erhöhte Belastung schaffen, indem die Tragezeiten von Masken begrenzt werden, so dass die Beschäftigten ausreichend Erholungspausen haben. Die BGW und die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfehlen für FFP2 Masken ohne Ausatemventil eine Tragedauer von 75 Minuten mit anschließender Erholungsdauer von 30 Minuten. Möglich sind fünf Einsätze pro Arbeitsschicht und vier Schichten pro Woche. Tragepausen können in Form von echten Arbeitsunterbrechungen durchgeführt werden. Möglich sind während der Tragepausen auch Tätigkeiten für die das Tragen eines MNS Schutzes nicht erforderlich ist.
Für das Tragen einfacher OP-Masken oder Communitiy Masken gibt es bisher keine verpflichtende Regelung zur Begrenzung der Tragezeit, jedoch ist auch hier empfehlenswert regelmäßige Erholungspausen sicherzustellen. Die deutsche gesetzliche Unfallversicherung hat zwischenzeitlich eine Empfehlung abgegeben, die in Form einer Orientierung bzw. Hilfestellung den Betrieben empfiehlt, sinnvolle Tragezeiten für die Beschäftigten anzubieten.
(alle 7 Tipps ausführlich in den AGMAV-Mitteilungen Nr. 120, S. 21)