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MAV-Arbeit in Corona-Zeiten



Bleibt gesund!

letzte Aktualisierung am 28.01.2021


Die MAV bestimmt mit!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei uns natürlich das MVG.Württemberg Gültigkeit hat. In Mitbestimmungsthemen sind die ver.di- und DGB-Informationen natürlich auf das Betriebsverfassungsgesetz zugeschnitten. Was die Arbeitsrechtsthemen für die Beschäftigten anbelangt, sehen wir keinen Unterschied zu uns.

Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister, würdigte 2020 in seiner Erklärung die Arbeit der Betriebsräte und mahnt an: „Eine solche Ausnahmesituation kann allerdings keine Ausrede sein, um die Betriebsräte zu übergehen und ihre Rechte faktisch außer Kraft zu setzen.“
Eine Handreichung der AGMAV zur aktuellen Thematik hier als Merkblatt MAV Mitbestimmung in der Pandemie

Linksammlung zu ausgewählten Themen in Zusamenhang mit Corona

Zur Arbeitsschutzverordnung

www.bmas.de FAQ zum Thema ArbschV vom Bundesarbeitsministerium

www.DGB.de FAQ beantwortet vom DGB Rechtsschutz

Rund um das erweiterte Kinderkrankengeld

www.verdi.de Corona-FAQ: Was Eltern und Frauen jetzt wissen sollten

www.DGB.de DGB zu Corona-Kinderkrankengeld: Wer es bekommt, wie es beantragt wird

www.Bundesgesundheitsministerium.de Fragen und Antworten zu Kinderkrankentagen und Kinderkrankengeld

www.Bmfsfj.de Kinderkrankengeld wird ausgeweitet - Musterformular

www.haufe.de Kinderkrankengeld: Erweiterter Anspruch im Jahr 2021

ver.di ruft Beschäftigte im Gesundheitswesen zur Impfung gegen die Covid-19-Erkrankung auf –
Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen abgelehnt

„Nach Abwägung aller Chancen und Risiken ist es schon aus Gründen des Selbstschutzes und des Schutzes der Angehörigen angeraten, sich impfen zu lassen, sofern nicht ernste gesundheitliche Gründe dagegen sprechen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
„Die Impfung muss freiwillig sein; eine Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen darf es nicht geben.“ Die Betroffenen, beispielsweise Pflegepersonen sowie Ärztinnen und Ärzte, müssten selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollten.
„Die Debatte um eine Impflicht ist kontraproduktiv für die gesellschaftliche Akzeptanz der Impfmaßnahmen“, so Werneke weiter. „Stattdessen muss deutlich mehr Überzeugungsarbeit für die Impfmaßnahmen geleistet werden.“
Gerade Pflegepersonen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen würden seit Jahren am eigenen Leib erfahren, dass Politik und Arbeitgeber die Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten auf Grund von viel zu wenig Personal billigend in Kauf nähmen.
„Jetzt müssen Politik und Arbeitgeber aktiv und transparent über alle Aspekte der Impfung aufklären.“ Zudem seien Bund und Länder aufgefordert, endlich für eine zügige und reibungs-lose Umsetzung der Impfkampagne zu sorgen.

Kurzarbeit

Arbeitgeber lehnen in der Arbeitsrechtlichen Kommission am 15. Mai 2020 den Antrag der AGMAV auf Übernahme des „TV Covid“ ab.

Die Diakoniearbeitgeber verweigern einen Beschluss der Arbeitsrechtlichen Kommission zudem mit ihrer Position, Verhandlungen zu einer möglichen Aufstockung des KuG der betrieblichen Ebene zu überlassen, also den Verhandlungen zwischen MAV und Dienststellenleitung. Der Tarifvertrag „TV-Covid“ gilt seit 1. April 2020. Sofern im Öffentlichen Dienst zuvor betriebliche Vereinbarungen abgeschlossen wurden, die keine oder eine Aufstockung von weniger als 80% geregelt haben, werden diese automatisch auf 80% angehoben. ... Mehr dazu...

Die tariflichen Grundlagen zur Kurzarbeit sind in § 11a Teil 2 AVR-Wü/I bzw. in § 9i AVR-Wü/IV zu finden.
Die Einführung von Kurzarbeit erfordert u.a. eine Dienstvereinbarung zwischen Leitung und MAV.

Zur Information und Arbeits- und Verhandlungshilfe stellen wir euch seitens der AGMAV hier eine Musterdienstvereinbarung zur Verfügung. Download

Verschiedenes

Gerade in dieser Zeit, wo es nahezu täglich neue Beschlüsse und Verordnungen der Bundesländer, der jeweiligen Kostenträger oder der Dienststellenleiter gibt, stellt sich für viele Mitarbeitervertretungen die Frage, was müssen wir beachten, was dürfen wir und vor allem in Zeiten des „Social Distancing“ wie beschließen. Eine gute Übersicht zu vielen relevanten Themen und immer wieder aktualisiert hier: www.verdi-bub.de

Mit der Verordnung zur Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz infolge der Covid-19-Epedimie hat der Gesetzgeber befristet Öffnungen zum Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beschlossen. Bei der ohnehin schon extremen Belastung vieler Kolleginnen und Kollegen ist dies ein heikles Thema. Ver.di hat dazu ein Handreichung als Hilfestellung für Betriebs- und Personalräte sowie für MAVen erarbeitet. Hier die Handreichung dazu von ver.di.
Achtung! Diese Verordnung war befristet bis 30.06.2020! ver.di Handreichung


Weitere aktuelle Informationen sind immer bei ver.di zu finden

Jetzt gilt: Passt auf euch auf und bleibt gesund!

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