Mit Veröffentlichung des MVG.Württemberg im Amtsblatt WEB LINK der evangelischen Kirche in Württemberg tritt dieses in Kraft.
Eine durchgeschriebene Fassung des MVG Württemberg liegt derzeit noch nicht vor; deren Erstellung wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sobald diese verfügbar ist, werden wir per Newsletter informieren.
Wie auf unserer Vollversammlung berichtet, gibt es kleinere Verbesserungen bei der Freistellung für die MAV-Arbeit.
Einer jahrelangen Forderung der Mitarbeitenden wurde entsprochen und eine Unternehmensmitbestimmung für diakonische Einrichtungen eingeführt.
Zudem besteht nun die Möglichkeit, auf Grundlage einer Dienstvereinbarung in diakonischen Einrichtungen eine betriebliche Einigungsstelle einzurichten.
Die Synodalen hatten in ihrer letzte Sitzung der Amtsperiode im Oktober 2025 beschlossen, das MVG.Württemberg in der vom Rechtsausschuss vorgelegten Form WEB PDF zu ändern.
Mehr zur Ausprache der Synodalen zu diesem Tagesordnungspunkt hier: WEB LINK
Der Vorstand der AGMAV dankt allen für die Unterstützung, die zu diesen Änderungen führten. Wir schließen uns den Worten des Synodalen an, der meinte, dass die kommende Synode sich weiteren Änderungen im MVG.Wü widmen muss.
Archiv:
Am 24. Oktober 2025 wird sich laut Tagesordnung um 17:05 Uhr die Landessynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg mit der Novellierung des Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG.Württemberg) befassen. Es soll die schon lange geforderte Unternehmensmitbestimmung (Beteiligung von Beschäftigten in Aufsichtsgremien) ins Gesetz aufgenommen werden. Jedoch sind weitere Verbesserungen dringend notwendig, dazu gehört eine deutliche Erhöhung der Freistellung für die Arbeit der MAV.
Wir werden deshalb an diesem Sitzungstag ab der Mittagspause mit einem Stand im Hospitalhof sein und über unsere Ideen für die Wertschätzung der MAV-Arbeit informieren.
Wir rufen alle Mitarbeitervertreter*innen, Mitarbeitenden und Interessierte Unterstützer*innen auf, die MVG-Novellierung aufmerksam zu begleiten und sich auf den Weg zum Hospitalhof in Stuttgart zu machen. Unterstützt die Forderung nach guten Rahmenbedingungen und seid sichtbar!
Eure Präsenz zeigt Interesse und stärkt die Stimme unserer Kolleginnen und Kollegen.
Und was wir schon immer mal sagen wollten: Freistellung ist kein Luxus! MAV-Arbeit wertschätzen!
Die jeweils aktuelle Fassung der Tagesordnung gibt es hier WEB LINK
(Die Tagesordnungspunkte können sich zeitlich verschieben, es empfiehlt sich die Tagesordnung der laufenden Synode zu verfolgen)
Hast du schon gehört, das Mitarbeitervertretungsgesetz in Württemberg wird novelliert! Die AGMAV hat eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf des Oberkirchenrats abgegeben, wir können daher nicht auf alle Forderungen eingehen. Daher nun die drei wichtigsten Forderungen. Wir brauchen eine betriebliche Einigungsstelle, eine Verbesserung der Freistellungsregelungen für MAVen und eine gesetzlich verankerte Unternehmensmitbestimmung...
Mehr dazu hier im AUDIO