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Pflegekammer

Wir haben Vor- und Nachteile von Pflegekammern diskutiert und abgewogen. Im Ergebnis ist klar: Eine Pflegekammer kann die Probleme in der Berufsausübung von Pflegenden nicht lösen und stellt lediglich eine zusätzliche Belastung dar. So das Votum der Vollversammlung der AGMAV. Am 8. Januar 2024 hat der Gründungsausschuss der Landespflegekammer Baden-Württemberg an alle zur Registrierung vorgesehenen Pflegefachpersonen Anschreiben verschickt. Das Anschreiben enthält eine Information über die anstehende Registrierung, eine Auflistung erhoffter Vorteile einer Pflegekammer und Hinweise zur Möglichkeit der Einwendung gegen die Registrierung

Pflegekammer


Beitrag vom 11. Januar 2024


Wer dagegen ist, muss aktiv widersprechen!

Wir haben Vor- und Nachteile von Pflegekammern diskutiert und abgewogen. Im Ergebnis ist klar: Eine Pflegekammer kann die Probleme in der Berufsausübung von Pflegenden nicht lösen und stellt lediglich eine zusätzliche Belastung dar. So das Votum der Vollversammlung der AGMAV.

 

Am 8. Januar 2024 hat der Gründungsausschuss der Landespflegekammer Baden-Württemberg an alle zur Registrierung vorgesehenen Pflegefachpersonen Anschreiben verschickt. Das Anschreiben enthält eine Information über die anstehende Registrierung, eine Auflistung erhoffter Vorteile einer Pflegekammer und Hinweise zur Möglichkeit der Einwendung gegen die Registrierung

Was du als Pflegefachkraft jetzt wissen musst: Infobroschüre von ver.di Download-Link

Wichtig: Frist zu den Einwendungen läuft bis 23. Februar 2024 – nicht verpassen!

 

Eine Einwendung muss Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und einen Einwendungsgrund enthalten.
Wer nicht möchte, dass die Kammer errichtet wird, kann bspw. angeben: „Ich lehne die Pflegekammer ab.“ Dies ist ein „sonstiger“ oder „nicht berechtigter“ Grund, wird aber bei der Feststellung des Quorums berücksichtigt.
Gut zu wissen: Wer seine Einwendung online erhebt, erhält eine Eingangsbestätigung.

Jede Einwendung zählt!

weitere Infos hier von ver.di Web-Link

 

Wer möchte, dass die Pflegekammer errichtet wird, muss vorerst nicht auf das Schreiben reagieren, sondern lediglich bis Ende des Jahres die Berufsurkunde in einem Meldeportal hochladen.

Beitrag vom 9. Dezember 2023


Wer dagegen ist, muss aktiv widersprechen!

Aufpassen: Jetzt gilt es! In den nächsten Wochen werden die Briefe des Gründungsausschusses in den Einrichtungen ankommen.
Passend dazu hat ver.di die Nikolauskarte Download PDF entwickelt und stellt auch im Flowdiagramm den aktuellen Status der Bildung der Pflegekammer dar. Download PDF

Wir verweisen auf die Infos von ver.di auf den Regionalversammlungen Download PDF

Unser Tipp: Bei/mit der Registrierung Einwände erheben.

 

 

Das ist der Verfahrensstand:

Wir haben auch aktiv dagegen mit Aktionen z.B. beim Sozialminister Herrn Lucha protestiert.
Zuletzt haben wir in einem Brief an den Herrn Minister kritisiert, dass die Arbeitgeber per Gesetz gezwungen werden, die Pflegefachkräfte in ihrem Betrieb für die Registrierung beim Staat zu melden – also über die Köpfe der Mitarbeitenden hinweg.

Beitrag vom Juli 2023


Pflegekammer vom Landtag beschlossen

➢ Im Juli 2023 wurde ein sog. Gründungsausschuss vom Land Baden-Württemberg eingerichtet

Die Besetzung des Gründungsausschusses könnt ihr hier sehen: Download PDF

➢ Diesem Gründungsausschuss müssen die Arbeitgeber die Pflegefachkräfte melden
➢ Dann werden die Pflegefachkräfte vom Gründungsausschuss angeschrieben und aufgefordert, ihre staatliche Anerkennung an ihn zu senden: Das wird „Registrierung“ genannt
➢ Damit haben die Angeschriebenen eine Frist von sechs Wochen, um Einwände zu erheben
➢ Diese Möglichkeit für Einwände innerhalb dieser Frist (!) kann Jede/Jeder nutzen, um dem Gründungsausschuss mitzuteilen, dass sie/er nicht mit der Errichtung der Pflegekammer und der Registrierung dafür einverstanden ist.
➢ Wenn in einem bestimmten Zeitraum sich 60 % der Pflegefachkräfte registrieren lassen bzw. ohne Einwand die Registrierung zulassen, dann wird eine Vertretungsversammlung gewählt und 2024 soll diese Pflegekammer dann errichtet sein.
➢ Andersherum gesagt: Wenn mehr als 40 % der Pflegefachkräfte Einwände gegen die Registrierung und die Errichtung der Pflegekammer erheben, dann wird keine Vertretungsversammlung gewählt und der Gründungsausschuss abgewickelt. Dann gibt es keine Pflegekammer

Noch gibt es also eine Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass eine Pflegekam-mer mit Zwangsmitgliedschaft, Zwangsbeitrag und zusätzlichen Kontrollen und Pflichten für Pflegefachkräfte nicht zustande kommt. Wir empfehlen: Sag NEIN!

 

Wir sind weiterhin der Ansicht, dass wir eine Pflegekammer nicht brauchen: Den hohen Kosten steht kein nennenswerter Nutzen oder Mehrwert gegenüber. Eine Pflegekammer kann weder die Arbeits- und Tarifbedingungen für die Beschäftigten verbessern noch die gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. die Personalbemessung oder die Refinanzierung der Pflege zum Guten wenden. Neben der Realisierung einer bedarfsgerechten, guten und bezahlbaren Pflege, sind gerade diese Aspekte von höchster Relevanz für die dringend notwendige Personalgewinnung in der Pflegebranche. Eine Pflegekammer verursacht lediglich unnötige Kosten, zusätzliche Bürokratie und eine Belastung der Beschäftigten. Dies lehnen wir als Vertretung der Beschäftigten der Diakonie in Württemberg ab.

 

Mythos Pflegekammer - ver.di Web-Link

 

Die AGMAV Vollversammlung spricht sich für umnfassende Informationsveranstaltungen zur Pflegekammer aus.

So läuft das Verfahren ab: Download PDF

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