Teilnehmer/innen:
Für MAV-Mitglieder, die bereits an einem Kurs MVG.Wü I teilgenommen haben.
Schwerpunktthema:
Grenzen der MAV-Arbeit
- Die Haftung der MAV-Mitglieder bei Rechtsberatung
Rechtsberatung durch MAV-Mitglieder ist in der Praxis in den verschiedensten Konstellationen zu beobachten.
Aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen etliche Erwägungen dafür, sich mit individuellen Rechtsfragen aus ihrem Arbeitsverhältnis an ihre MAV oder an einzelne MAV-Mitglieder zu wenden. Die MAV vermittelt den Eindruck von arbeitsrechtlicher Kompetenz, zumal ihre Mitglieder aufgrund von AGMAV-Schulungen zumindest einen besseren Überblick in arbeitsrechtlichen Fragen haben als nicht mit MAV-Arbeit befasste Kolleginnen und Kollegen. Zudem hat die MAV aufgrund ihrer Arbeit einen intensiven Einblick in die Arbeitskonflikte der Einrichtung. Sicherlich spielt auch eine Rolle, dass die Kolleginnen und Kollegen der MAV leicht erreichbar sind und diesen gegenüber eine bedeutend niedrigere Zugangsschwelle besteht als gegenüber einem Rechtsanwalt oder den mit Rechtschutzaufgaben betrauten Angestellten der Gewerkschaft ver.di.
An unserem Round Table wollen wir die Funktion der MAV und Grenzen der Betätigung von MAV-Mitgliedern darstellen. Anhand von verschiedener Rechtsprechungsbeispielen werden die Schranken des Rechtsberatungs- bzw. Rechtsdienstleistungsgesetzes aufgezeigt. Was bedeutet dies für die MAV-Arbeit und die Solidarität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Was wollen und können wir als MAV-Mitglied tun?
Wir freuen uns auf eine interessante Diskussion mit Ihnen.
Dienstbefreiung und Kostenersatz:
Für die wegen Teilnahme an unserer Beratung versäumte Arbeitszeit und für die aus diesem Anlass entstehenden Kosten gelten § 19 Abs. 2 MVG.Wü und §§ 30 Abs. 2 und Abs. 4 MVG.Wü.