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Sommersynode zum MVG.Württemberg



spannender letzter Tagesordnungspunkt!

Beitrag vom 6. Juli 2019


MVG in Rechtsausschuss verwiesen

- spannender letzter Tagesordnungspunkt!

Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes war zum letzten Tagesordnungspunkt der Sommersynode für eine spannende Debatte gesorgt. Konkret geht es darum, dass in Kirche und Diakonie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne Kirchenmitgliedschaft arbeiten, diese dann aber nicht in die MAV wählbar sind. D.h. sie dürfen arbeiten, sind arbeitsvertraglich in die sog. "Dienstgemeinschaft" aufgenommen, dürfen dann aber ihre Interessen und die ihrer Kolleginnen und Kollegen nicht in der Mitarbeitervertretung vertreten.

In der Debatte wurde deutlich, dass hier zu viele Themen in einen Topf geworfen werden. Redebeiträgen von Synodalen des Gesprächskreises Evangelium und Kirche (EuK) und von Synodalen des Gesprächskreises Lebendige Gemeinde (LG) war deutlich abzuspüren, dass diesen Synodalen die Einstellungspraxis in der Diakonie nicht gefällt.

In der Diakonie dürfte der Normalfall sein, dass in den Einrichtungen etwa 20% Nichtkirchenmitglieder beschäftigt sind.

Selbstverständlich kann und muss man über die Einstellungspraxis reden und klären, wer und wie eingestellt werden soll - dies ist in erster Linie Leitungsverantwortung.
Die Verknüpfung mit der Frage der Wählbarkeit in die MAV ist auf alle Fälle falsch.

Einige LGler und Eukler argumentierten damit, dass MAV ein Leitungsamt sei und dass deshalb die Mitgliedschaft in einer Kirche zwingend sei? Dieses Argument werden viele MAV-Kolleginnen und -Kollegen aufgrund dessen, was sie als MAV vor Ort erleben, als blanken Hohn empfinden!

Eingebracht und mit entsprechend befürwortenden Redebeiträgen wurde der Gesetzentwurf von dem Gesprächskreis Offene Kirche (OK).
Unterstützung ist auch vom Gesprächskreis Kirche für morgen (KfM) gegeben.

Bleibt zu hoffen, dass sich in LG und EuK genügend vernünftige Synodale finden, die den Antrag ebenfalls unterstützen und in ihren Reihen für das Anliegen werben!

Positiv ist schon mal: Der Gesetzentwurf wurde einstimmig in den Rechtsausschuss verwiesen - damit ist das Anliegen im kirchengesetzgebenden Verfahren und jetzt gilt es, mit allen Möglichkeiten dieses Verfahren zum Erfolg zu führen!

Danke allen Unterstützerinnen und Unterstützern dieses wichtigen Anliegens der Kirchen- und Diakoniebeschäftigten!

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